«Das Gute, dieser Satz steht fest, ist stets das Böse, das man lässt.» Typisch Wilhelm Busch. Der geniale Humormoralist hatte keine Ahnung vom Ethikboom unserer Tage. Diffuse Zeiten hatte er jedoch auch erlebt, deshalb wusste er, wie die Moral auf diese reagiert: als Verhinderungsmoral, als Mahnfinger, als Bremsinstanz. Kann vor lauter Optionen keiner sagen, was gut ist, weiss umso entschiedener jede und jeder, was übel ist. Das gilt – grosso modo – auch für Ethikkommissionen, gegenwärtig die einzige Wachstumsbranche neben der Altersbetreuung. Tausende Ethikräte gibt es weltweit und weit über hundert alleine in der Schweiz. Sie alle kümmern sich um das Böse, das man besser lässt.
Die heiterste Agentur für Ethik führt die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit. Unter der Rubrik «Ethikrat – philosophische Hilfestellungen» berät wöchentlich ein Philosoph ungebeten illustre Zeitgenossen. In der 107. Folge zum Beispiel Udo Jürgens. Der trällernde Herzensbrecher geht gegen siebzig und plagt sich öffentlich mit dem Skrupel, ob es sich für «einen älteren Herrn» schicke, in kurzer Kadenz blutjunge Blondinen ins Bett zu holen, oder ob es an der Zeit wäre, die Jagd nach Frischfleisch einzustellen. Ein Fall für den Ethikrat, fand Die Zeit, und der Philosoph Wilhelm Vossenkuhl kommt nach gründlichem Vergleich zwischen Udo Jürgens und Don Giovanni zu folgendem Schluss: «Hätte Herr Jürgens die Kunst der Verführung wirklich beherrscht und ernst genommen, müsste er sich heute nicht so um sein Image sorgen. Ein Mangel an metaphysischem Tiefgang ist beim echten Verführer unverzeihlich. Und dieser Mangel zeigt sich, leider, im Gnadengesuch des Herrn Jürgens. Der Ethikrat muss deswegen ganz unethisch sein: Sie waren nicht verführerisch genug, Herr Jürgens.»
Obwohl der Fall nicht repräsentativ ist für das Wirken von Ethikräten, gibt er doch fünf Merkmale gegenwärtiger Ethikberatung her:
1. - Ethik empfiehlt sich als Ratgeberin für Menschen im Dilemma (weiter verführen oder Schluss mit Verführen?).
2. - Der moderne Mensch lebt, da er keine höhere Instanz über sich kennt, permanent im Entscheidungsdilemma (weshalb Ethik stündlich gefragt ist).
3. - Der Rat der Ethik muss nicht penetrant moralisch ausfallen (Aufforderung zum metaphysisch legitimierten Verführen).
4. - Die Urteilskompetenz der Ethiker bleibt dubios (Don Giovanni als Massstab für Verführer).
5. - Die Wirksamkeit des ethischen Rates bleibt nebulös (Was treibt Udo Jürgens seither?).
Unzweifelhaft ist nur: Ethik finden alle gut. Jedenfalls im Prinzip – schliesslich sind ja alle irgendwie fürs Gute. In der Praxis bricht der Konsens augenblicklich. Spricht UBS-Chef Marcel Ospel von Ethik, so meint er grosso modo: Eine Grossbank müsse enorme Gewinne erwirtschaften, um alle (Aktionäre, Kunden, Angestellte) beglücken zu können. Aus der Sicht kann er das Bankgeheimnis in den Status einer nationalökonomischen Ethikkonstante heben. Sehr anders erscheint Bankenethik im Urteil professioneller Wirtschaftsethiker wie Peter Ulrich und Ulrich Thielemann von der Universität St. Gallen. Für sie entscheidet sich Ethik in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung – und darin wirkt das Bankgeheimnis als Stolperstein. Denn: Handelten Banken im Interesse der ganzen Gesellschaft, könnten sie nicht mithelfen, Milliardensummen der ausländischen Einkommenssteuer zu entziehen.
Absolution im Nanobereich
Verdankt die Ethik ihre allgemeine Wertschätzung am Ende der Beliebigkeit ihres Gebrauchs? Sie klingt irgendwie nach höherer Gesinnung – und tönt auffällig hohl. Da fühlt sich die Bush-Administration ethisch gedrängt, in Afrika Genmais und Gengetreide zu pflanzen – sie will den Hunger bekämpfen. Umgekehrt sträubt sich die Europäische Union aus ethischen Motiven dagegen – sie will die Afrikaner vor der Abhängigkeit von US-Konzernen schützen. Lässt sich mit dem Etikett «Ethik» noch die eigennützigste Absicht veredeln? Warum steht Ethik gleichwohl in aller Gunst?
Jedenfalls läuft ohne Ethik nichts mehr. Das Olympische Komitee hält sich seine Ethikkommission; sie soll zum Beispiel dafür sorgen, dass Olympische Spiele fair vergeben werden. Jede nationale Medienbranche hat ihren Presserat; das Ethikgremium rügt journalistische Vernachlässigungen von Sorgfaltspflichten und Verletzungen von Privatheitsrechten. Sogar der Schweizerische Verband der Garagisten hat seinen Ethikkodex; er soll zum Beispiel verhüten, dass ein gebrauchter Auspuff eingebaut, aber ein neuwertiger verrechnet wird.
In diesen Fällen gewinnt Ethik immerhin einige begriffliche Präzision: als Instanz zum Schutz des Allgemeininteresses vor den Rücksichtslosigkeiten Einzelner. Eine Instanz allerdings mit Statusnachteil: Sie kann empfehlen oder tadeln – niemals sanktionieren. Ethik als wirkungsloser Sonntagspredigtersatz?
Nicht unbedingt. Ethik ist – neben dem Markt und dem Gesetz – so etwas wie die dritte Steuerungsmacht moderner Gesellschaften. Der Markt entscheidet, was wir können. Das Gesetz legt fest, was wir dürfen. Ethik rät, was wir sollen. Markt und Recht sanktionieren ohne Pardon: Wer am Markt vorbeiproduziert, geht Pleite; wer wider das Gesetz handelt, kommt ins Gefängnis. Ethik kann nur beraten – in Situationen, wo wir etwas können und sogar dürfen, aber doch nicht recht wissen, ob wir es auch tun sollen. Zum Beispiel können sich Manager mit Boni bereichern, gleichzeitig Angestellte auf die Strasse stellen. Die Börse honoriert es, das Gesetz erlaubt es. Aber sollen sie es tun?
Praktisch machbar, rechtlich untadelig – und sittlich suspekt: Auf diesem Terrain kommt Ethik ins Spiel. Typisch der Fall der Nanotechnologie, einer Wissenschaft, die sich mit Mikro-«Robotern» im Bereich Nanometer (= 1 Milliardstelmeter) beschäftigt und von der viele eine neue industrielle Revolution erwarten. Schweizer Forscher gehören da zur Weltspitze. In angelsächsischen Ländern regt sich Protest. Aufgeschreckt durch Science-Fiction (Michael Crichtons «Die Beute», «Jurassic Parc»), fordern Nichtregierungsorganisationen den Forschungsstopp. In der Schweiz untersucht TA-Swiss, das Zentrum für Technologiefolgenabschätzung, ethische und gesellschaftliche Auswirkungen dieser Zukunftstechnik.
Für den Zürcher Ethiker Klaus Peter Rippe, Interimspräsident der Eidgenössischen Ethikkommission für Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH), ein klassischer Fall für Ethik. Denn: Wie bei Atom- und Gentechnik sieht sich bei der Nanotechnik «die fortschrittskritische Gesellschaft der fortschrittsgläubigen Wissenschaft gegenüber». Rippe glaubt nicht, dass die Techniker und Wissenschaftler von sich aus die gesellschaftlich-ethischen Probleme lösen. Wer dann? Der Markt wartet schon ungeduldig auf die Nano-Wunderdinge, das Recht kann unmöglich reglementieren, was erst entsteht. Also Ethik. Diesseits von Angst und Interesse muss sie «das Ganze» der nanotechnologischen Folgen ins Auge fassen und öffentlich diskutieren. Bloss wie? Kann Ethik hellsehen? Nicht wirklich. Schon darum hält Rippe nichts von einem Moratorium: «Man denkt besser über eine Wissenschaft nach, wenn man sie auch betreiben kann.»
Wenigstens das Motiv der Ethikkonjunktur ist damit klar. Je mehr wir technisch können, desto argwöhnischer werden wir, ob wir es klugerweise auch tun sollen. Wir sind die erste ratlose Gesellschaft der Menschheitsgeschichte. Dass sogar Garagisten Verbandsethik brauchen, ist noch der harmloseste Fall. Er belegt nur, dass auf Sekundärtugenden wie Anstand, Treu und Glauben kein Verlass mehr ist. Ratlos sind wir in der Handhabung technologischer Neuerungen. Gentechnik, Biotechnik, Reproduktionsmedizin, genetische Merkmalsplanung verheissen die Abschaffung des Schicksals. Doch bevor wir darüber in Vergnügtheit ausbrechen, stellt sich die Schicksalsfrage: Werden wir ohne Schicksal glücklicher leben – oder geraten wir erst recht unglücklich in die Fänge eines menschengemachten Schicksals?
Für unbeantwortbare Fragen zuständig war einst das Orakel. Oder der Eingeweidebeschauer. Heute soll Ethik es richten. Kein Wunder, gibt es allein in der Schweiz über hundert Ethikkommissionen – auf drei Ebenen: kantonal, national, betrieblich. Sie alle wirken in paradoxen Situationen.
1. - Jeder Kanton unterhält mindestens zwei Bewilligungskommissionen, eine für klinische Versuche, eine für Tierversuche; so viel ist Pflicht. Hinzu kommt die Kür: Am Kantonsspital St. Gallen zum Beispiel arbeitet seit einem Jahr ein «Ethik-Forum». Es schaltet sich nicht bloss in ausserordentlichen Fällen ein, es fördert auch generell die «ethische Kultur» im Spital. Geleitet von Ruth Baumann-Hölzle, einer Fachfrau für klinische Ethik, sensibilisiert es das Spitalpersonal für ethische Aspekte medizinischer Alltagssituationen, schult es in Denkansätzen der Ethik (Autonomieansatz: Was gilt der Wille des Patienten; deontologischer Ansatz: Ist das Leben «heilig»?). Die Stärke dieser lokalen Ethik- räte liegt in der Konkretion: Sie operieren von Fall zu Fall, urteilen im Erfahrungshorizont der Handelnden. Das Paradoxe ist: Bald jedes Spital hat seine eigene Ethikkommission mit spezifischen Verfahren und Bewilligungskriterien. Was nicht bloss praktisch problematisch wird; klinische Studien werden heute meist «multizentrisch», an verschiedenen Spitälern, durchgeführt. Eine «Kantonalisierung» der Ethik ist auch theoretisch suspekt; die Problemfälle, die Ethikräte beurteilen, sind überall dieselben und nicht föderalistisch eingefärbt.
2. - Auch auf nationaler Ebene wird das Dickicht von Ethikräten undurchschaubar. Da sind einmal die Standesorganisationen: etwa die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften oder die Ethikkommission für Tierversuche der schweizerischen Akademien für Medizin und Naturwissenschaft (SAMW/SANW) – Gremien, die das herkömmliche Berufsethos auf die Höhe der Zeit bringen und einen Selbstverpflichtungskodex definieren.
Jüngeren Datums sind offizielle staatliche Kommissionen, einberufen als Gremien der institutionalisierten Politikberatung: etwa die Nationale Ethikkommission (NEK), die Eidgenössische Ethikkommission für Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH), die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen. Diese Gremien haben eine doppelte Aufgabe: Sie sollen Debatten beleben (etwa über Stammzellenforschung) und das Parlament im Gesetzgebungsprozedere beraten (Embryonenforschungs-Gesetz).
200 Franken Tagesansatz
EKAH, NEK und SAMW nahmen kürzlich Stellung zum Entwurf der Revision des Patentgesetzes – mit übereinstimmender Empfehlung: Genpatente (à la Harvard-Krebsmaus) halten sie ethisch für problematisch, gegen den Schutz geistigen Eigentums haben sie grundsätzlich nichts einzuwenden. Das vorläufige Ergebnis dieser halbskeptischen Interventionen: Der Gesetzesentwurf kommt nicht sogleich vor das Parlament. Erst folgt ein Jahr der Reflexion. Sie soll auch die pragmatische Frage klären, die ausserhalb der Ethik liegt: Wie weit wäre ein Verbot von Genpatenten forschungshemmend?
Daran wird deutlich: Politik (als Kunst des Machbaren) und Ethik (als Reflexion des sittlich Vertretbaren) passen nicht ohne weiteres zusammen. Pragmatisch orientierte Politik entscheidet nach Gesichtspunkten wichtiger Interessen, wozu die Fortschrittstauglichkeit des Forschungsplatzes gehört. Ethik überprüft nach generell philosophischen Kriterien (z.B. das Prinzip Menschenwürde); Fortschritt als solcher war nie ein ethisches Kriterium. Anderseits braucht Politik für die Verrechtlichung neuer Techniken ethische Weichenstellungen, über deren Wünschbarkeit man sich in geregelten Verfahren klar werden muss. Ein Ethikrat, der tatsächlich Ratgeber einer pragmatisch handelnden Politik sein will, muss sich auf dieses Dilemma einlassen: Er muss, intellektuell so unabhängig wie möglich, Grundlagenreflexion betreiben – und danach bereit sein, seine Argumente in Politik übersetzen zu lassen.
3. - Auch Konzerne suchen Rat bei Ethikern. Weltweit haben mehr als 700 Firmen den «Global Compact» unterzeichnet, ein Neunpunkteprogramm, das Kinder- und Zwangsarbeit verbietet, eine Diskriminierung am Arbeitsplatz verurteilt, Gewerkschaftsrechte gutheisst, den Schutz der Umwelt verlangt. Ethik wird ein Faktor des wirtschaftlichen Kalküls, sie empfiehlt sich als Instrument der Risikominderung, als Prävention gegen Fehlplanungen und Vertrauensverluste – ganz im Sinne des Mottos der diesjährigen Tagung des World Economic Forum in Davos: «Vertrauen schaffen».
Unternehmen wie Novartis gehen noch einen Schritt weiter. Konzernchef Vasella hat im vergangenen Jahr eine hauseigene Ethikkommission eingesetzt, ein Gremium, das ihn in Fragen der Bioethik berät. Sieben Mitglieder (darunter ein Humangenetiker, ein Jurist, ein Jesuit) arbeiten an einem intern verbindlichen Regelwerk (Status abgetriebener Föten, Datenschutz etc.). Kommissionspräsident Hans-Peter Schreiber, früher Pfarrer, danach Ethikprofessor an der ETH, versteht das Gremium als «Regeldurchsetzungskommission». Vasella will, dass in jedem Novartis-Forschungslabor der Welt dieselben Regeln gelten.
Solche Firmenethikräte können intern eine gute Sache sein. Sie klären und vereinheitlichen den normativen Raster unternehmerischen Handelns. Die Paradoxie ihrer Stellung verschärft sich jedoch im Vergleich zu staatlichen Ethikräten. Kein Unternehmen honoriert Experten, die seine Gewinnziele blockieren. Es ist interessiert an einer Legitimationsgrundlage für die Nutzung zum Beispiel gentechnologischer Innovation. Vermutlich auch an Güterabwägungen, die den Fortschrittsgewinn mit möglichen Vertrauenseinbussen bei Konsumenten vergleichen. Doch eine kategorische Grenze kann eine Firmenethik bei solchen Güterabwägungen kaum festlegen. Für substanzielle Handlungsverbote ist kein Platz.
Entwickelt sich hier ein lukratives Ethikbusiness? Nicht über die offiziellen Ethikkommissionen. Das Budget 2003 der EKAH beträgt 200000 Franken (Gerhard Schröders Ethikrat, die nationale Ethikkommission Deutschlands, hat ein Budget von vier Millionen), davon sind 80000 für Gutachten reserviert. Das Sitzungsgeld sind bescheidene 200 Franken pro Tag. Finanziell bringt die Kommissionstätigkeit nichts. Sogar das Budget der Novartis-Kommission liegt unter 200000 Franken. Allerdings hat dort jedes Mitglied seinen eigenen Vertrag mit der Firma.
Finanziell interessanter sind private Ethikunternehmen. Etwa Klaus Peter Rippes Ethik im Diskurs mit 200 Stellenprozenten. Hier gibt es konkrete Beratungsaufträge: ethische Richtlinien für Altersheime. Die Firma hat zum Beispiel ein Ethikkonzept für das Krankenheim Sonnweid entwickelt – mit detaillierter Klärung der Probleme: Was tun, wenn Demenzkranke eine Pflegerin sexuell belästigen, wenn sich jemand gegen die Grippeimpfung wehrt?
Und was tun, wenn sich Ethiker und Unternehmer in die Quere kommen, Herr Rippe? «Das ist bislang noch nie passiert, unseriöse Anfragen hätten bei uns aber auch keine Chance. Damit wären die Betroffenen bei PR-Spezialisten ohnehin besser aufgehoben.» Und in seiner besonnenen, undogmatischen Art fährt der gebürtige Kasseler, der in Göttingen Philosophie studierte, fort: «Wir arbeiten wie die Leute an der Universität, mit dem Unterschied, dass wir uns bei öffentlichen und privaten Stellen selbst um Aufträge bemühen.»
Und welche ethischen Massstäbe legt der 44-Jährige in seinem Privatleben an? Höhere? «Ich sage nicht, dass ich immer dem Gewissen folge, aber es macht sich öfter bemerkbar.» Gerade unlängst wieder, als er beim Metzger «Bio-Rindfleisch aus Argentinien» sah. «Da haben sich bei mir doch etliche Zweifel angemeldet, was ich dem Metzger gegenüber nicht verhehlen konnte. Ich habe dann Bio-Schweinefleisch aus der Schweiz gekauft.» Klaus Peter Rippe lebt seit zehn Jahren in der Schweiz, «durch Zufall und über Bekannte» sei er hierher gekommen «und weil ich die Schweiz schon immer für ein angenehmes Land hielt». Bis 2002 war er Oberassistent am Ethik-Zentrum der Universität Zürich. Als diese Stelle auslief, beschloss er, seine bisher nebenamtlich ausgeübte Tätigkeit als Berater in ethischen Fragen zum Hauptberuf zu machen, und so gründete er seine eigene Firma. Hier betreibt er Ethik «ganz nahe an der Wirklichkeit, mit viel Bodenhaftung – weit weg vom epikureischen Gott auf den Wolken». Dabei hatte der einstmals verträumte Kasseler Junge, der lieber las als Fussball spielte, doch Astronomie studieren wollen.
Hilfe für die Gesetzgeber
Auf die allgegenwärtige Ratlosigkeit antwortet eine wachsende Branche für Ethikberatung. Zentren für Wirtschaftsethik entwickeln «Wertemanagement-Systeme», PR-Agenturen versorgen Firmen mit Leitbildern, mit denen sie als verantwortungsbewusste Unternehmen ins Geschäft kommen, illustre Normenspezialisten von Hans Küng bis Pfarrer Sieber verleihen Kongressen und Generalversammlungen eine ethische Aura, philosophische Praxen vermitteln Individuen Sinnorientierung, Consultants präparieren Konzernchefs für verständnisvolle Gespräche mit Globalisierungsgegnern.
Bei so viel ethischer Durchdringung dürfte man annehmen, die Schweiz sei eine bestens durchgebratene Moralkeule. Doch was tun die Ethikräte konkret? Drei aktuelle Beispiele.
Erster Fall: Sollen Gentech-Lebensmittel erlaubt sein? Dazu äusserte sich im März die Eidgenössische Ethikkommission für Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH). Ein vertracktes Terrain. Die Mehrheit der Bevölkerung will keine gentechnisch veränderte Nahrung. Faktisch aber ist weltweit ein grosser Teil der Futter- und Lebensmittel gentechnisch bereits aufgemischt. Ein solides Wissen über Risiken dieser Mittel gibt es nicht. Aber eine Ethik: Die Wahlfreiheit der Konsumenten muss garantiert sein, sagt die EKAH. Das heisst: Es müssen genügend gentechfreie Nahrungsmittel in den Regalen sein – und die andern müssen detailliert deklariert sein. So praktisch ist Ethik.
Im Grundsätzlichen fand die Ethikkommission keinen Konsens. Die Mehrheit begnügt sich mit dem so genannt «schwachen Vorsorgeprinzip»: «Im Falle des Nichtwissens ist das riskante Handeln prinzipiell erlaubt.» Unerlaubt wären dann nur Produkte, deren potenzielle Risiken bekannt sind. Die Minderheit der Kommission plädiert für das «starke Vorsorgeprinzip», für die Umkehr der Beweislast: «Wer handelt, muss beweisen, dass es unriskant ist.» Erlaubt wären danach nur Produkte, deren Unschädlichkeit erwiesen ist. Kann eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden, darf das Produkt nicht auf den Markt.
Man sieht, Ethik ist keine exakte Wissenschaft. Weltanschauliche Prämissen fliessen in sie ein, aber sie müssen transparent gemacht werden. Doch auch Skeptiker räumen ein: Gerade dadurch taugt Ethik als Seminar für öffentliche Argumentation. Welcher Nationalrat käme von alleine auf die Unterscheidung zwischen dem «schwachen» und dem «starken» Vorsorgeprinzip? Also machen Ethikräte den Gesetzgeber hellsichtiger oder zumindest umsichtiger.
Zweiter Fall: Hautkrebs-Studie an der Zürcher Universitätsklinik. Der Skandal ist allgemein bekannt: Todkranke Patienten bezahlten bis zu 20000 Franken, um an einer erst teilweise erprobten Impfung gegen Hautkrebs, teilnehmen zu dürfen. Wo blieb da die Ethik? Versuchsstudien dieser Art sind genehmigungspflichtig. «Wir haben selten ein Gesuch so genau angeschaut wie dieses», sagt Jan Fischer, Leiter der Zürcher Ethikkommission. 26 Prozent aller Patienten hätten auf die Impfung positiv reagiert, behauptete die Projektleitung. Tatsächlich war der Erfolg bestenfalls halb so gross. Da müsse er erst in den Unterlagen nachsehen, sagt Fischer.
Man sieht, Ethik schützt nicht vor allem Übel. Gelegentlich fällt sie auf fragwürdige Behauptungen der Profis herein.
Dritter Fall: Soll aktive Sterbehilfe erlaubt sein? Der Bundesrat hat die Nationale Ethikkommission beauftragt, darüber nachzudenken. Mit Grund, eine EU-Studie weist nach: In 22 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz ist, zumindest indirekt, aktive Sterbehilfe im Spiel. Obwohl das Strafrecht sie ahndet. Was sagt die Ethik dazu? Der Ratschluss der Kommission ist noch ausstehend. Eines ihrer Mitglieder aber, der Lausanner Ethiker Alberto Bondolfi, nimmt öffentlich Stellung. Erstens, sagt er, müsse die Heuchelei weg, wir müssten offen mit den Ärzten über die praktizierte Verkürzung von Leben reden. Sonst überliessen wir das Sterben dem Gutdünken der Ärzte. Zweitens: Die Tabuzone müsse bleiben. Weder Ethiker noch Strafrechtler dürften aktive Sterbehilfe legitimieren, bloss weil irgendjemand sich «aus Mitleid» dazu befugt fühlt. Drittens: «Der beste Tod ist nicht derjenige, der so spät wie möglich eintritt, sondern jener, der qualitativ gestaltet wird durch bewusste Unterlassungen, etwa der Flüssigkeitszufuhr. Ob gläubig oder nicht, wollen wir Menschen den Tod nicht restlos in unsere Hand nehmen: Er kommt über uns, eine absolute Herrschaft über ihn gibt es nicht.»
Man sieht, Ethik weiss nicht alles besser. Sie relativiert Allmachtsfantasien wie Pauschalängste. Sie ist dazu da, Konflikte zu klären. Entscheiden müssen die Handelnden, im Falle der Gesetzgebung nur die politisch legitimierten Instanzen. Dennoch geht das neue gesellschaftliche Renommee der Ethik nicht spurlos an Ethikern vorüber. Heute verkehren Ethiker mit den Mächtigen der Politik und Wirtschaft. Das muss sie nicht gleich korrumpieren. Doch es macht sie empfänglich für Gesichtspunkte pragmatischer Regelungen.
Hände weg von der Operation
Jüngstes Beispiel: Als die siamesischen Zwillinge Ladan und Laleh verbluteten, geschah das mit dem Segen eines Ethikrates. Die beklemmende Show in der Raffles-Klinik in Singapur beschäftigte Anfang Juli die Weltöffentlichkeit. Ein internationales Aufgebot von drei Dutzend Chirurgen (zwei aus der Schweiz) versuchte, die an den Köpfen zusammengewachsenen Iranerinnen zu trennen, nach 52 Stunden waren die Patientinnen tot. Zuvor hatte in Heidelberg ein Team renommierter Neurochirurgen das Ansinnen, die Köpfe chirurgisch zu trennen, geprüft und beschieden: Keine Chance, Hände weg von der Operation.
In Singapur erhielten die Ärzte gleichwohl den höheren moralischen Segen. Ein Ethikkomitee aus fünfzehn Medizinern und Laien gab der Operation den Segen. Dessen Vorsitzender, James J. Murugasu, begründete den Ratschlag: «Die Zwillinge wollen die Trennung sehr entschlossen und bestimmt. Aber es geht nicht nur darum. Die Frage reicht tiefer als die übliche nach Leben und Tod. Wir sind besorgt über die Folgen, Komplikationen und das hohe Risiko von Tod oder schweren Behinderungen nach einer Operation, die ihre Lebensqualität verbessern sollte. Wir müssen auch in Betracht ziehen, ob die Zwillinge die Trennung psychisch bewältigen können.» Alles wurde reiflich erwogen. Den Ausschlag zur Zustimmung gab schliesslich die Feststellung: «Die Schwestern sind sich des Risikos bewusst. Sie haben die Unterstützung ihrer Familie und den Segen ihrer religiösen Führer.»
Nichts dagegen. Wer könnte den Wunsch der Zwillinge nicht verstehen, gesondert leben zu wollen? Aber braucht es dazu Ethik? Bisher war Ethik die Hüterin von Prinzipien. In der Medizin hielt sie an der goldenen Behandlungsregel fest «primum nihil nocere» (vor allem: nicht schaden). Die Regel ist in Singapur gebrochen worden. Dort hat man zwei gesunde Patientinnen einer Operation unterzogen, deren Erfolgschance sogar nach Schätzung des leitenden Chirurgen eins zu fünf betrug.
Dass Ärzte bereit sind, in Grenzbereichen höhere Wagnisse einzugehen, damit die Medizin Fortschritte erziele, versteht sich von selbst. Aber wäre der Ethikrat nicht zum Korrektiv verpflichtet? Nach der gescheiterten Operation räumte ein amerikanischer Chirurg ein, er hätte einen Erfolg des Eingriffs «eigentlich nie für realistisch» gehalten, es aber nicht übers Herz gebracht, den Zwillingen ihren grössten Wunsch auszuschlagen. Auch verständlich. Aber muss, soll, darf der Ethikrat dieselbe Optik übernehmen? Hätte er nicht auf dem Grundsatz bestehen müssen, Patientenwünsche rechtfertigten keinen aussichtslosen Eingriff? Oder aber überprüfen müssen, ob die Ärzte die Patientinnen um die ganze Wahrheit betrügen?
Die beteiligten Schweizer Ärzte sahen danach «kein unethisches Vorgehen». Sie sprachen vom «enormen Leidensdruck» der Frauen, davon, dass Ladan und Laleh immer betont hätten, sie nähmen jedes Risiko einer Trennung auf sich. Das ist die Sicht der Ärzte. Kein Vorwurf. Aber wozu braucht es eine Ethikkommission, wenn sie diese Sicht nur sanktioniert?
Solche Fälle nähren den Argwohn, Ethikräte dienten bloss als Feigenblätter für Praktiken oder Argumente, die ohnehin en vogue sind. Wirtschaft und Politik liessen sich die ethische Vertretbarkeit ihrer Handlungen von gedungenen Denker-Marionetten attestieren. Damit sind wir beim Dauerstreit – und zurück auf Schweizer Boden: Wer gehört in Ethikkommissionen? Fachleute? Interessenvertreter? Ethiker (Spezialisten für allgemeine Gesichtspunkte)? Laien gar (Delegierte des «gesunden Menschenverstandes»)? Und wie viele von welcher Sorte?
In der EKAH, die den Bund auch bei der umstrittenen Aussetzung von Gengetreide berät, sitzen: sieben Ethiker, fünf Fachleute. Von den sieben Ethikern sind zwei katholisch, zwei evangelisch, drei philosophisch. Unter den Ethikern gibt es zwei Sorten: einerseits die moralisch Engagierten, die jederzeit wissen, was gut ist und was falsch, denn ihre Urteilsbasis ist der Glaube. Anderseits die argumentativ Interessierten, die sich an der philosophischen Diskussion orientieren; sie glauben nicht an das Prinzip Selbstbestimmung, sondern denken – mit Blick auf die neuesten Machbarkeiten – darüber nach.
Klaus Peter Rippe, der in sechs Ethikkommissionen sitzt und die wichtige EKAH präsidiert, spricht von einer «balance of power», vom Gleichgewicht zwischen Fachleuten und Ethikern. Das bestätigt sogar Florianne Koechlin, die prominente Gentechkritikerin. Sie hatte lange gezögert, ihren Sitz in der Nationalen Ethikkommission einzunehmen, sie wollte partout nicht als Alibifrau dienen. Nun hat sie die Erfahrung gemacht: «Auch Nicht-Ethiker sind keine reinen Interessenvertreter. Es gibt wirklich engagierte Diskussionen, man hört sich zu.» Doch alles noch so geneigte Zuhören ebnet die Differenzen nicht ein. Das liegt nicht an der Diskursfähigkeit der Teilnehmer. In brisanten Fragen der Stammzellenforschung oder der Präimplantationsdiagnostik scheiden sich die Geister nicht an der Alternative Forschungsinteresse oder Ethik. Der Graben läuft quer durch die Ethik selber: hier «utilitaristisch» argumentierende Ethiker (für sie ist das Experimentieren mit embryonalen Humanzellen eine Frage der Güterabwägung mit der Hoffnung auf Beseitigung genetischer Defekte), dort «deontologisch» begründende Ethiker (für sie ist das Prinzip Menschenwürde sakrosankt, weil sonst die Grenze zwischen der Person und einer Sache verwischt würde).
Es wäre somit naiv zu glauben, man müsse bloss eine Hand voll hochkarätiger Ethiker versammeln, und schon zünde der Funken überlegener Einsicht. Gemeinsam ist Ethikern bestenfalls eine Haltung –«das Ganze ins Auge fassen» –, inhaltlich findet auch die Ethik keinen archimedischen Punkt ausserhalb irdischer Interessen, gesellschaftlicher Eingebundenheiten und philosophischer Vorentscheidungen.
1997 gab das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft zwei Gutachten in Auftrag. Deren Aufgabe war, den in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz, es sei der «Würde der Kreatur Rechnung zu tragen», ethisch zu begründen und mit Blick auf die Gentechgesetzgebung zu konkretisieren. Die beiden Gutachten definieren Ethik verschieden. Das erste («Die Würde der Kreatur» von Staatsrechtler Peter Saladin und von der Theologin Ina Praetorius) bewegt sich im Verständnis einer kontinentaleuropäischen Tradition; danach ist Ethik eine Disziplin der Philosophie, eine Frage der existenziellen Werthaltung. Das zweite Gutachten («Was heisst Würde der Kreatur?» von Philipp Balzer, Klaus Peter Rippe und Peter Schaber vom Ethik-Zentrum der Universität Zürich) folgt der angelsächsischen Auffassung, wonach ethische Probleme analog zu wissenschaftlichen mit rationalen Argumenten gelöst werden können.
Entsprechend kamen die beiden Gutachten zu teils widersprüchlichen Empfehlungen. So stimmten Saladin/Praetorius der Bildung einer Kommission aus Fachethikern zu, fordern jedoch als Ergänzung das Einspracherecht von praxisnahen Verbänden wie Umwelt-, Tierschutz-, Drittweltorganisationen. Davon aber hielten die Zürcher Ethikwissenschaftler nichts, aus ihrer Sicht sollte eine nationale Ethikkommission «ein Gegengewicht zu einer Tendenz der Moralisierung und Emotionalisierung öffentlicher Diskurse bilden». Man kann feststellen: Tendenziell setzt sich heute die Zürcher Variante durch – eine Ethik, die im Gespräch mit der Forschung die neuen Grenzen des Tunlichen und Sittlichen sucht. Darin liegt vermutlich auch die einzige Überlebenschance der Ethikräte als wirklichkeitsrelevanter Institutionen.













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