«Eine Freundin hat kürzlich zu mir gesagt: ‹Weisst du, die Leute werden erst Ruhe geben, wenn ihr krank, bankrott und geschieden seid.›» Das war O-Ton Elisabeth Kopp in einem Interview 1994 im Anschluss an eine «Forum für die Frau»-Veranstaltung des Schweizerischen Bankvereins (SBV) zum Thema politische Pionierinnen. In diesem Gespräch zeichnete sie die zahlreichen Beispiele der Ächtung nach, die sie seit ihrem Sturz erfahren hatte. Die Weltwoche kommentierte damals: «Wenn eine ihren Preis bezahlt hat, dann Elisabeth Kopp.» Und: «Sie verdient es, endlich unbehelligt von Kritik einer interessanten, neuen Aufgabe nachgehen zu dürfen» (Nr. 49/1994).
Was als flapsiges Bonmot hingeworfen wurde, ist Realität geworden. Auch 2003, die jüngste Blick-Kampagne zeigt es, ist das Kesseltreiben gegen Elisabeth Kopp, die am 12. Januar 1989 als Bundesrätin zurückgetreten war, noch immer nicht beendet – trotz gesundheitlicher und finanzieller Probleme des Ehepaars. Aber eben: Die beiden sind ja noch immer nicht geschieden.
Immerhin hat die Zürcher FDP jetzt einen wichtigen Schritt zur Versöhnung getan. Unter dem neuen Parteipräsidenten Ruedi Noser hat sie am kantonalen Parteitag vom vergangenen Samstag bekannt gegeben, Elisabeth Kopp sei in der so genannten VIP-Gruppe, einem Zusammenschluss aus ehemaligen FDP-Magistraten, willkommen.
Nach dem Drehbuch von Noser, der den Niedergang der FDP in einen direkten Zusammenhang mit dem Fallenlassen ihrer einstigen Bundesrätin stellte und damit Zivilcourage zeigte, war geplant, Elisabeth Kopp vierzehn Rosen zu übergeben, «als Symbol für die nächsten vierzehn Jahre, in denen wir eine enge Zusammenarbeit pflegen werden». Vierzehn Jahre lang hatte die FDP Elisabeth Kopp ausgegrenzt. Daran soll die Zahl aber nicht erinnern, es sind Rosen für die Zukunft.
Fehlendes Beziehungsnetz
Doch blenden wir nochmals zurück. Was war in diesem hektischen Herbst 1988 geschehen, der zu ihrem Rücktritt führte? Wie liest sich der «Kopp-Skandal» aus der Distanz von 14 Jahren? Die meisten werden wohl noch immer behaupten, die erste Bundesrätin sei zwar nicht über das viel diskutierte Telefon vom 27. Oktober 1988 an ihren Ehemann, Hans W. Kopp, gestolpert, sondern sie habe mit dem langen Verschweigen desselben ihren Rücktritt selbst verschuldet. Das ist jedoch eine unzulässige Verkürzung, weil es bedeutet: Wenn sie das Telefongespräch umgehend öffentlich bekannt gemacht hätte, hätte sie nicht zurücktreten müssen. Genau das aber ist mehr als ungewiss. Die Kurzfassung ihres Sturzes muss vielmehr heissen: Die erste Bundesrätin ist vor dem Hintergrund eines neuen Bedrohungsbildes – weg von den Kommunisten, hin zum viel gefährlicheren organisierten Verbrechen, das ihr Mann angeblich verkörperte – aus dem Amt gedrängt worden. Letztlich einer Lappalie wegen, aber auch weil ihr ein tragfähiges Beziehungsnetz in der von Männern geprägten Politik fehlte.
Gewaltig unter Druck
Wieso war der Anruf vom 27. Oktober 1988 eine Lappalie? Vergegenwärtigen wir uns nochmals diesen ominösen Donnerstagmorgen: Die persönliche Mitarbeiterin Katharina Schoop tritt ins Büro ihrer Chefin Elisabeth Kopp und deutet an, dass sie etwas Unangenehmes zu vermelden habe. Die FDP-Bundesrätin will das Unangenehme sofort erledigen. Also erzählt ihr Frau Schoop, ohne eine Quelle zu nennen, von den Anschuldigungen gegen verschiedene Firmen, darunter auch die Shakarchi Trading AG, und betont, dass sie den Rücktritt von Hans W. Kopp aus dem Verwaltungsrat ebendieser Firma für unabdingbar halte. Darauf verlangt Elisabeth Kopp, um jeden Schaden von ihrer Arbeit und ihrem Departement abzuwenden (das Motiv der beiden Frauen ist aktenkundig), von ihrem Ehemann den sofortigen Rücktritt als Mitglied und Vizepräsident des Verwaltungsrats der verdächtigten Firma. Es gibt keine Diskussion, denn Hans W. Kopp erklärt sich sofort bereit, den verlangten Rücktritt einzureichen.
Doch wieso diese Eile? Hier muss man wissen, dass Elisabeth Kopp zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Monaten gewaltig unter Druck war. Ende August 1988 hatte der Beobachter einen Artikel veröffentlicht, in dem behauptet wurde, Hans W. Kopp habe Millionen von Steuerfranken am Fiskus vorbeigezaubert und das Zürcher Steueramt sei dabei untätig geblieben. Fortan galt HWK, wie Hans W. Kopps Kürzel lautet, in weiten Kreisen bereits als Steuerbetrüger. Dass der Hauptinformant des Beobachters ein geschasster Buchhalter der Anwaltskanzlei Kopp war, der sich in den achtziger Jahren vor Gericht wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Veruntreuung verantworten musste, war kein Thema. Auch das für Hans W. Kopp entlastende Material wurde kaum zur Kenntnis genommen. So ein im Auftrag der Finanzdirektion erstelltes Gutachten, das keine Hinweise sah, dass Kopp in der Steuerverwaltung Protektion genoss, sowie der Bericht der GPK des Kantonsrats, der ebenfalls zum Schluss kam, die Amtsführung des kantonalen Steueramtes sei «korrekt und gesetzmässig» gewesen. Zudem wurde Hans W. Kopp schon im Dezember 1988 durch die zürcherische Steuerverwaltung vom Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung entlastet.
Zur Steuersache kam der Bericht von 24 heures vom 1. September 1988, in dem Mohamed Shakarchi als einer der ganz grossen Fische im internationalen Geldwäschereigeschäft dargestellt wurde.
All diese unbewiesenen Anschuldigungen – die Untersuchung gegen Shakarchi wurde 1991 nach eingehenden, von Mohamed Shakarchi selbst beantragten Ermittlungen eingestellt, da sich kein auch nur einigermassen unsauberes Geschäft ausfindig machen liess – wurden immer mehr zur belastenden Hypothek für Elisabeth Kopp. Und schon bald war von der Formel «Nur keine Sippenhaftung», auf die sich Politik und Medien vor ihrer Wahl eingeschworen hatten, nichts mehr zu spüren. In dieser angespannten Lage vertrug es keine weiteren Belastungen. Doch die Ereignisse überstürzten sich in der Folge ohnehin (siehe Kasten).
Eine Aussenseiterin in der Partei
Im Februar 1990 wird Elisabeth Kopp vom Bundesgericht in Lausanne vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Doch jetzt beginnt nicht ihre Rehabilitierung, jetzt ist die Hatz auf sie und ihren Mann erst recht eröffnet. Das Bundesgericht wird als Institution in Frage gestellt, und alles, was die Ex-Bundesrätin künftig tut oder ihr widerfährt, wird mit Schelte oder Häme bedacht. Ob sie nun in einer deutschen Zeitgeistpostille die Schweizer Fahne um sich legt, ob sie als Buchautorin ihre Sicht der Dinge aufzeichnet, ob sie als Rentnerin die AHV bekommt, immer wird herumgemäkelt. Ihre bemerkenswerten Taten, zum Beispiel, dass sie in ihrem Haus in Zumikon seit Jahren Studenten aus dem Balkan beherbergt und ihnen zu einer Ausbildung verhilft, werden dagegen systematisch ausgeblendet. Ausnahme ist die Glückspost. Gutes im Zusammenhang mit den Kopps ist eben Kitsch.
Als vorletzte Woche bekannt wurde, dass ihr Haus in Zumikon zwangsversteigert werden soll, lief der Blick erneut zur Hochform auf und benützte die Nachricht, um in einer einwöchigen Serie nochmals sämtliche alten Geschichten aufzuwärmen. Im Editorial zum Auftakt der Serie heisst es, der Fall Kopp sei ein politisches Lehrstück in Sachen Filz: «...Denn zu den hässlichen Seiten unseres Milizsystems gehören der Ämterschacher und die wuchernde Beziehungskorruption. 1989 gab es ein reinigendes Gewitter. Inzwischen hat sich das Kartell des Schweigens leider wieder verfestigt...» Und deshalb müsse die ganze Geschichte nochmals aufgerollt werden. «Mich im Zusammenhang mit Filz zu erwähnen, ist doch blanker Hohn», war Elisabeth Kopps erste Reaktion, als sie von der Blick-Kampagne erfuhr.
Tatsächlich gehörte Elisabeth Kopp nie zum Filz. Sie war in der FDP eine Aussenseiterin, keine typische Exponentin des verhassten Zürcher Freisinns, sondern eine grüne Hausfrau, Lokalpolitikerin und Juristin aus Zumikon. Das Ehepaar, er ursprünglich aus Luzern, sie aus Bern, war denn auch in keinem Golfklub, keinem Rotarier-Klub, keiner Zürcher Zunft. «Entgegen dem, was von links immer behauptet worden ist», schreibt die Basler Zeitung dazu durchaus treffend, «sind die beiden Kopps nie die Verkörperung des ‹Zürcher Wirtschaftsfreisinns› gewesen. Nein, diese Kopps sind nie urzürcherische Konformisten und damit der verschwiegenen Solidarität der Top-Klasse teilhaftig geworden.»
«Abstruse Attacken»
Montagmittag, 12.30 Uhr. Die Schreibende macht sich auf den Weg nach Zumikon, wo sie die ehmalige Bundesrätin Kopp, wie am Freitagmorgen verabredet, interviewen wird. Doch Kommunikationsberaterin Catherine Herriger sagt den Termin kurzfristig ab, Frau Kopps Kardiologe habe der ehemaligen Magistratin, deren Herzbeschwerden sich erneut verschlechtert hätten, noch stärkere Medikamente verschrieben und absolute Ruhe verordnet, so dass ein Interview verunmöglicht werde. Per Fax wird ein entsprechendes Arztzeugnis nachgeliefert. Da trifft es sich gut, dass sich die Schreibende schon in der vergangenen Woche ausgiebig mit der ehemaligen Bundesrätin unterhalten hat.
Nun, man kann sich fragen, warum Elisabeth Kopp diese Blick-Serie so sehr, und das im doppelten Sinn des Wortes, zu Herzen ging. Eigentlich ist sie sich solche Kampagnen nach all den Jahren der Ächtung gewohnt: «Offensichtlich gewöhnt man sich nie wirklich an solche Attacken, mögen sie noch so abstrus sein.» Die stetige Wiederholung wird in diesem Fall nicht zur Routine, sondern verletzt jedes Mal von neuem. Haben die Macher von der Dufourstrasse möglicherweise noch nie etwas vom «Menschenrecht auf Vergessen» gehört?
Besonders unerträglich findet Elisabeth Kopp, wie das Foto ihres Vaters, den sie in seinen letzten Jahren in Zumikon betreut hatte, einem Bild von Hitler und Göring direkt gegenübergestellt wurde.
Dass Elisabeth Kopp am Samstag am FDP-Parteitag nicht dabei sein konnte, hat sie sehr geschmerzt. Denn in all den Interviews in den vergangenen Jahren hat sie eines immer mit Nachdruck betont, dass sie das Fallenlassen durch die Partei noch mehr verletzt habe als die öffentliche Ächtung – und diese wiederum mehr als der erzwungene Rücktritt. In jüngster Zeit hat sich dieser Schmerz in Sarkasmus niedergeschlagen. «Das Einzige, was ich von der FDP Schweiz ins Haus geliefert bekomme», sagte sie in einem Facts-Interview, «sind Bettelbriefe. Das beruhigt mich jedes Mal ungemein, weil es mir zeigt, dass ich wenigstens in einem Adressverzeichnis noch existiere.»
«Kompetent und umsichtig»
Ist die Versöhnungsgeste der Zürcher FDP nun der Anfang der lange erwarteten Rehabilitierung? Politexperte Iwan Rickenbacher hat vor fünf Jahren in der Weltwoche (Nr. 50, 1998) gesagt: «Die Rehabilitierung von Frau Kopp ist längst überfällig.» Und namhafte Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben ihm damals beigepflichtet. Doch danach ist nichts passiert. Warum? Nimmt man ihr noch immer übel, dass die erste Frau im Bundesrat ausgerechnet über einen Mann gestolpert zu sein schien? Und ist dieser Mann wirklich der Dämon, zu dem ihn die Medien hochstilisierten? War ihre öffentliche Erklärung vom 14. November 1989, mit der sie sich bei all jenen entschuldigte, die sie enttäuscht hatte, zu wenig glaubwürdig oder zu wenig devot? Haben es ihr die Frauen noch immer nicht verziehen, dass sie als FDP-Frau nicht alle Frauenanliegen von hausbacken bis radikalfeministisch abdecken konnte? Oder ist es gar der verhängnisvolle, wenn auch nachvollziehbare Satz bei ihrem Rücktritt («Mich trifft weder rechtlich noch moralisch eine Schuld»), mit dem sie sich den Vorwurf des Realitätsverlusts einhandelte?
Bemerkenswert ist, dass es noch heute eine beachtliche Anzahl von Mitarbeitenden im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gibt, die sich gerne an die Zeit erinnern, als Elisabeth Kopp Departementsvorsteherin war. Und selbst die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die ihr alles andere als freundlich gesinnt war, attestierte ihr in ihrem Schlussbericht von Ende 1989, sie hätte das Departement «kompetent und umsichtig» geleitet. Doch weshalb wird bis heute kaum je von ihren Leistungen geredet? Und wieso haben sie ihre Bundesratskollegen damals fallen gelassen?
Ein weites Feld. Sicher ist, dass ihre fachliche Demontage durch die Medien im Anschluss an ihren Sturz und das unfundierte Gerede, wonach sich Hans W. Kopp als «achter Bundesrat» betätigt habe, noch immer nachwirkt, obwohl ihr selbst die PUK bestätigte, dass es «keine Beeinflussung durch aussenstehende Personen» gab. Sicher ist auch, dass ihre damaligen Kollegen über ein sehr traditionelles Frauenbild verfügten und heftig erschraken, wenn die als Person so mädchenhafte und liebenswürdige Elisabeth Kopp, die in den von den Medien ermittelten Skalen immer zuoberst rangierte, in der Sache so direkt, unverblümt, hartnäckig und auch undiplomatisch war – ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Absicherung und weitgehend ohne Netzwerk: «Mit der Geldwäschereigesetzgebung habe ich mir sicher keine Freunde geschaffen.» Und wenn eine gefeierte Hoffnungsträgerin erstmals zu stürzen beginnt, dann werden reihenweise alte Rechnungen beglichen.
Warum die hohen Schulden?
Ihr fehlendes Netzwerk wirkt sich bis heute negativ aus. Mit einer besseren Vernetzung würde ihr nämlich die drohende Zwangsversteigerung ihres Hauses bestimmt erspart bleiben. «Wenn es denn stimmen sollte, dass die Kopps pleite sind», heisst es in der bereits zitierten Ausgabe der Basler Zeitung, «dann wäre dies der Schlussakt eines politischen und gesellschaftlichen Dramas, das über die Wertewelt des ‹mehrbesseren› Zürich mehr aussagt als über die individuelle Moral der beiden Hauptpersonen. Die reichen Big Shots, die seinerzeit Elisabeth Kopp lanciert haben – Ulrich Bremi etwa, aber auch Riccardo Jagmetti –, hätte es bei ihren Beziehungen kaum mehr als ein Lächeln gekostet, derartige Hypothekarprobleme so zu stabilisieren, dass sie nicht den Peinlichkeitsgrad einer öffentlichen Vergantung erreichen.»
Das ändert jedoch nichts daran, dass kein Normalverdienender sich vorstellen kann, warum Elisabeth Kopp mit fast 200000 Franken Rente «mit diesem goldenen Fallschirm nicht weich landen kann» (SP-Nationalrat Alexander Tschäppat im Blick). Doch die Erklärung ist eine relativ einfache und von Elisabeth Kopp in Interviews und Gesprächen immer wieder vorgebracht worden: Ihre Rente wird von den Schuldzinsen aufgefressen, und ihre Liegenschaften sind alle seit den schwierigen Jahren nach 1988/89 zu hoch belastet. Aus dieser Situation ergibt sich das, was für jeden anderen Steuerpflichtigen in diesem Land auch gelten würde: dass die Kopps gegenwärtig steuermässig kein Einkommen und steuermässig kein Vermögen haben und in der Tat in einer finanziell bedrängten Lage sind – trotz der hohen Rente.
Doch warum haben sich die Kopps so hoch verschuldet? Am Anfang dieser Verschuldung steht eine Fehleinschätzung: «Wir beide haben nämlich damit gerechnet, dass sich der Sturm innert weniger Jahre legen würde und wir wieder normal arbeiten könnten.» Aus diesem Grund hat Hans W. Kopp seine damals mehr als 30-köpfige Kanzlei nicht sofort verkleinert, sondern Geld aufgenommen, um das Büro neu zu strukturieren und in der Zwischenzeit die Arbeitsplätze zu sichern. Dazu kommt, dass das Ehepaar Millionenbeträge für Prozesse ausgab. Ein hoher Betrag ging beispielsweise weg für den Gang nach Strassburg, wo Hans W. Kopp erfolgreich gegen die illegale Telefonabhörung durch die Bundesbehörden ankämpfte und mit einem einstimmig beschlossenen Urteil zu seinen Gunsten nach Hause kam.
«Eher leichtes Verschulden»
Von beruflicher Normalität kann bis heute nicht die Rede sein. Nicht nur Elisabeth Kopp hat nach dem Sturz nie mehr eine ansprechende neue Tätigkeit gefunden, auch Hans W. Kopp hat nach ihrem Abgang seine Arbeit neu konzipieren und mit wechselndem Erfolg neu aufbauen müssen. Und nach der Verurteilung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr wegen «Betrugs zugunsten Dritter» in der Trans-K-B-Affäre im Jahre 1991 hat er auch noch sein Anwaltspatent verloren. Auch angesehene Juristen ausserhalb des Dunstkreises der Kopps empörten sich über das Urteil. Doch die Zürcher Richter wollten sich wohl nicht wie ihre Lausanner Kollegen dem Vorwurf aussetzen, man hänge bloss die Kleinen und lasse die Grossen laufen.
Die ursprünglich in den Medien prominent aufgemachte Steueraffäre tönte seitens der ordentlichen Justiz dann so: «Das Verschulden des Pflichtigen», schrieb das Zürcher Verwaltungsgericht, «ist gesamthaft gesehen eher leicht.» Und: «Dass er sich auf seinen Buchhalter verlassen hat, ist – bedenkt man seine starke berufliche Belastung – in gewisser Weise verständlich, wenn auch nicht entschuldbar.» Der Buchhalter hatte vergessen, die EO-Beiträge anzugeben.
Dem eingangs zitierten Bonmot ihrer Freundin entsprechend, müsste sich Elisabeth Kopp jetzt, wo sie gesundheitliche und finanzielle Probleme hat, nur noch von Hans W. Kopp scheiden lassen, dann hätte sie endlich Ruhe.
Doch da geht es ihr wie Hillary Clinton. Letztere schreibt in ihrer Mitte Juni veröffentlichten Biografie «Gelebte Geschichte», dass sie kein Mann so sehr zum Lachen bringe wie Bill und dass sie mit keinem Mann so spannende Gespräche führe wie mit ihm. Genau das sagt Elisabeth Kopp auch von ihrem Ehemann, wenn man sie fragt, ob sie sich von der «Hypothek Hans» nicht besser trennen würde.
Tatsächlich gibt es zwischen den Eheparen Clinton und Kopp eine wichtige Parallele, beide sind «Powercouples»: zweimal Intellekt, zweimal Ehrgeiz, zweimal Beharrungsvermögen, zweimal Karriere mit viel Glanz und Ehre – das ist für Schweizer Verhältnisse offenbar einmal zu viel.
Eine ähnliche Ächtung wie Elisabeth Kopp hat in diesem Land in der Nachkriegszeit nur der «Jahrhundertspion» Jean-Louis Jeanmaire erfahren. Und ähnlich ist auch das, was am Schluss von den ganzen Anschuldigungen blieb: herzlich wenig. Jeanmaire ist, wenn auch spät, rehabilitiert worden. Bei Elisabeth Kopp sah es lange Jahre nicht danach aus; seit vergangenem Samstag gibt es zumindest eine leise Hoffnung, dass auch sie endlich als das gesehen wird, was sie ist: als die erste Bundesrätin der Schweiz, als eine hervorragende ehemalige Justizministerin, die zwischen 1984 und 1988 Spuren in ihrem Departement gelegt hat, die sich im Nachhinein als sehr fruchtbar, beständig und richtig erwiesen – und die noch immer eine wichtige, weil besonnene Stimme in diesem Land sein könnte.













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