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02.07.2003, Ausgabe 27/03

Strafverfolgung

Übereifrige Ermittler

Seit der Schweizer Top-Manager Josef «Joe» Ackermann im Fall Mannesmann angeklagt ist, wird über das Ende seiner Karriere in Deutschland spekuliert. Doch die Arbeit der Strafverfolger war ungenau. Nach neusten Erkenntnissen ist eine Verurteilung höchst unwahrscheinlich.

Von Claude Baumann

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«Das wäre so, wie wenn Herr Ackermann vorübergehend einen längeren Urlaub nähme, krank wäre oder den Fuss gebrochen hätte», sagt Det- lev Rahmsdorf, Sprecher der Deutschen Bank in Frankfurt. Kurzum: «Joe» Ackermann, Chef der Deutschen Bank, würde vorübergehend freigestellt, wenn er sich im Fall Mannesmann vor Gericht verantworten müsste. Denn in Deutschland sind Angeklagte verpflichtet, an jedem Prozesstag persönlich zu erscheinen. «Kein Problem», befindet Banksprecher Rahmsdorf. Und Ackermann selber sagt: «Wenn es sein muss, werde ich den Prozess durchstehen.»

Aber ist Deutschlands einflussreichster Bankchef noch tragbar, wenn er über Monate hinweg regelmässig vor Gericht muss? Das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel hält das kaum für möglich, vor allem bei der Deutschen Bank nicht. Diese war «noch nie so sehr von einer einzigen Person abhängig» wie nun von Ackermann. Ob es zu einem Hauptverfahren kommt oder nicht, darüber entscheidet das Landgericht Düsseldorf voraussichtlich im nächsten September.

Der 55-jährige St. Galler und frühere Chef der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) ist mit fünf anderen deutschen Managern angeklagt. Als ehemaliger Aufsichtsrat – das entspricht in der Schweiz dem Verwaltungsrat – des Düsseldorfer Mannesmann-Konzerns soll er Zahlungen bewilligt haben, die der Firma schadeten. Die Strafverfolger werfen ihm «Untreue im besonders schweren Fall und Beihilfe hierzu» vor. Darauf stehen in Deutschland bis zu zehn Jahre Gefängnis. Konkret geht es um Anerkennungsprämien und Pensionszahlungen an verschiedene Manager von Mannesmann, unter anderem an den damaligen Konzernchef Klaus Esser (15 Millionen Euro) und den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk (6 Millionen Euro) sowie an weitere Vorstandsmitglieder (30 Millionen Euro).

Nach Ansicht der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft haben sich Esser und Co. noch schnell aus der Firmenkasse bedient, bevor der Technologiekonzern im Frühjahr 2000 vom britischen Mobilfunkkonzern Vodafone übernommen wurde (Kasten Seite 44). Der gesamte Schaden beläuft sich auf rund 55 Millionen Euro. Ackermann zog zwar selber keinen persönlichen Nutzen daraus, aber er hat die Zahlungen als Aufsichtsrat genehmigt.

Den Fall hatten vor drei Jahren zwei Stuttgarter Rechtsanwälte ausgelöst, die zunächst nur gegen Esser Anzeige erstatteten. In der Folge beauftragte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Lothar Sent seine Kollegen von der örtlichen Staatsanwaltschaft, die Untersuchung auf weitere Manager auszudehnen, unter anderem auch auf Ackermann, der als Vertreter der Deutschen Bank zwischen Mai 1999 und Juni 2000 im Aufsichtsrat von Mannesmann gesessen hatte.

Gut zwei Jahre dauerten die Ermittlungen, an denen sich insgesamt zwölf Staatsanwälte beteiligten. Am 17. Februar 2003 erhob die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Anklage. Dass sich die Strafverfolger der Tragweite ihrer Mission bewusst waren, ist auch in einem Memo nachzulesen. Darin hielten sie fest, der Prozess werde «mit einem Scherbengericht» über die «Führungsqualität der deutschen Wirtschaft» enden.

Ob es aber so weit kommt, ist alles andere als gewiss. Denn seit die 460-seitige Anklageschrift vorliegt, verdichten sich die Anzeichen, dass eine Verurteilung im spektakulärsten Wirtschaftsverfahren in der deutschen Geschichte eher unwahrscheinlich ist. Zu diesem Schluss kommen namhafte Experten.

«Die Anklage steht auf wackeligen Beinen», erklärt der angesehene Frankfurter Universitätsprofessor Theodor Baums gegenüber der Weltwoche. Nicht alles, was darin stehe, sei abwegig, aber es gebe eine Menge Fragezeichen. Der unabhängige Rechtsexperte, der zwei Gutachten in dieser Angelegenheit erstellt hat und auch die deutsche Regierungskommission Corporate Governance leitet, stört sich daran, dass die Staatsanwaltschaft ihren Fokus immer wieder verschoben hat, um eine Anklage zustande zu bringen – ganz nach dem Motto: «Wir suchen mal weiter, wir werden schon noch etwas finden.» Tatsächlich mussten die Staatsanwälte verschiedene Vorwürfe wieder fallen lassen, weil sich keine Anklage daraus ableiten liess. Erfolglos haben sie etwa die Höhe der Abfindungen moniert und auch die Tatsache, dass eine entsprechende Vergütung nicht im Arbeitsvertrag von Esser festgeschrieben sei, oder sie haben dem Manager Käuflichkeit vorgeworfen.

«Das Verfahren wird sang- und klanglos eingestellt werden», ist der deutsche Wirtschaftspublizist Friedhelm Schwarz überzeugt. Kürzlich hat er ein Buch über die Deutsche Bank abgeschlossen, das im nächsten Monat erscheint. «Letztlich geht es in dieser Affäre nicht um spektakuläre Betrügereien, sondern um juristische Detailfragen, die sich einer breiten Öffentlichkeit kaum mehr erklären lassen», so Schwarz weiter.

Viele Medien hätten sich zwar auf diesen Fall eingeschossen, doch das Interesse werde rasch verpuffen, wenn am Gericht nur noch Papiere gewälzt würden. Ohnehin stelle sich die Frage, ob überhaupt jemand Schaden genommen habe. Denn vom steigenden Aktienkurs hätten alle profitiert. «Ausserdem sind den Strafverfolgern verfahrensmässig einige Fehler unterlaufen», stellt auch Schwarz fest.

Was die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zusammengetragen hat, ist in der Tat nicht nur einseitig und unsystematisch, sondern greift über längere Strecken zu kurz. Anhand der Anklageschrift gegen Ackermann lässt sich das gut aufzeigen.

1. Mangel: Zeugenbefragung

Die Staatsanwaltschaft hat zwar an die sechzig Zeugen befragt. Doch sie hielt es merkwürdigerweise nicht für erforderlich, den chinesischen Geschäftsmann Canning Fok zu vernehmen. Für Rechtsprofessor Baums ein klares Versäumnis. Denn Fok vertrat im Mannesmann-Aufsichtsrat die Firma Hutchison Whampoa, eine Grossaktionärin des deutschen Konzerns. Vor allem aber war er es, der die Anerkennungsprämie für Konzernchef Esser angeregt hatte. Hans-Reinhard Henke, Leitender Oberstaatsanwalt in Düsseldorf, gibt sich gegenüber der Weltwoche gelassen. Die Sachbeweise der ermittelnden Staatsanwälte hätten ausgereicht, um eine Anklage zu erheben – warum also noch Canning Fok befragen?

Auch Sir Chris Gent, damaliger Chef des Vodafone-Konzerns, ist von den Düsseldorfer Behörden nie einvernommen worden. In Bezug auf seine Person, so Oberstaatsanwalt Henke, gebe es eine schriftliche Erklärung von Vodafone, auf die man sich beschränkt habe. Mehr Effort wäre wohl angebracht gewesen. Denn erst unter Gents Vorsitz hatte der Aufsichtsrat schliesslich auch die Anerkennungsprämie an den abtretenden Mannesmann-Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk abgesegnet.

2. Mangel: Verwechslungen

Die Anklageschrift wirft Ackermann vor, in einer Sitzungspause des Mannesmann-Aufsichtsrats anwesende Arbeitnehmervertreter angelogen zu haben. Er soll ihnen erklärt haben, die Anerkennungsprämien an die Mannesmann-Manager würden durch Vodafone finanziert. Diese Darstellung der Staatsanwaltschaft ist falsch, wie dem Protokoll der entsprechenden Aufsichtsratssitzung vom 17. Februar 2000 zu entnehmen ist.

Die Strafbehörde beruft sich auf Arbeitnehmervertreter, die sich allerdings nicht mehr genau an die Vorgänge im Aufsichtsrat erinnern konnten und diese mit einer Presseerklärung der IG Metall vom 18. Februar 2000 verwechselten, wie Recherchen der Weltwoche ergeben haben. In dieser Mitteilung steht tatsächlich, dass Vodafone die Anerkennungsprämie an Klaus Esser zahle. Doch die Gewerkschaft irrte. Damalige Mannesmann-Firmenvertreter bestätigen denn auch, dass niemand je daran zweifelte, dass Mannesmann die Prämien zahlen werde. Auch mit der Revisionsgesellschaft ist nie etwas anderes diskutiert worden, wie dem Protokoll der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zu entnehmen ist. Die Darstellung der Staatsanwaltschaft, wonach Ackermann gelogen haben soll, geht also auf einen Irrtum der Gewerkschaften zurück.

3. Mangel: aktienrechtliche Fehler

Für die Anerkennungsprämie an Aufsichtsratschef Funk habe Ackermann die Hauptversammlung – das entspricht in der Schweiz der Generalversammlung – bewusst nicht konsultiert, monieren die Staatsanwälte. Dieser Vorwurf ist aktienrechtlich falsch. Denn Funk wurde nicht für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat honoriert, sondern für seine zuvor geleisteten Verdienste als Vorstandsvorsitzender (Konzernchef) von Mannesmann. Für derartige Zahlungen ist nach deutschem Aktienrecht der Aufsichtsrat und nicht die Hauptversammlung zuständig.

4. Mangel: falsche Annahmen

Als Aufsichtsrat soll Ackermann nicht sorgfältig genug geprüft haben, ob die Vorschläge für die Anerkennungsprämien und Pensionsabfindungen im Interesse von Mannesmann lagen und ob eine Rechtsgrundlage dafür bestand, heisst es in der Anklageschrift.

Auch das greift zu kurz. Wie den entsprechenden Protokollen zu entnehmen ist, befand der Aufsichtsrat, die Prämie für Esser sei angesichts seiner Leistungen angemessen. Immerhin war es ihm durch seinen vehementen Widerstand gegen Vodafone gelungen, den Unternehmenswert von Mannesmann an der Börse um mehr als 100 Millionen Euro zu steigern.

Bei den Pensionszahlungen an ehemalige Aufsichtsräte planten die Mannesmann-Verantwortlichen schon lange vor Vodafone, diese wiederkehrenden Zahlungen durch einmalige Abfindungen zu ersetzen. Aber erst mit der Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern setzten sie dieses Ansinnen auch in die Tat um. Dabei berechneten Versicherungsmathematiker die Höhe der Renten – in einigen Fällen erhielten die Pensionäre oder deren Hinterbliebene noch Nachbesserungen. Diese Beträge beruhten aber immer auf branchenkonformen Bestimmungen. Daraus einen Vorwurf der Untreue abzuleiten, ist falsch.

Erstaunlich in der ganzen Mannesmann-Affäre ist aber auch, wie die Justiz gewisse Medien mit Indiskretionen beliefert hat. Am 30. April 2003 hat denn auch das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die Unterrichtung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens pflichtwidrig war. Ebenfalls pflichtwidrig war, dass die Staatsanwaltschaft Informationen über geplante Durchsuchungen an die Medien verbreitet hat, die nie durchgeführt wurden. In dieselbe Kategorie gehören auch Mitteilungen an die Zeitschrift Focus, wonach bei Esser eine Vermögenssicherung geprüft werde, obwohl dafür die Voraussetzungen gar nicht vorlagen. Für diese gezielten Indiskretionen wurde Esser ein Schmerzensgeld von 10000 Euro zugesprochen.

Nach heutiger Beurteilung ereignete sich die Mannesmann-Übernahme in einer Zeit, in der auch in Deutschland manche Werte zerfielen: Manager kassierten exorbitante Abfindungen, ausländische Konzerne schluckten deutsche Traditionsfirmen. Die Euphorie der Börsenhausse war im Frühling 2000 bereits am Verklingen. An Deutschlands Neuem Markt – der jungen Börse für Wachstumsunternehmen – gingen die ersten Firmen Pleite, und andere versuchten, die tiefroten Zahlen in ihren Bilanzen mit betrügerischen Tricks zu verbergen. «Die Öffentlichkeit war schockiert. Viele Leute bekamen Angst, dass die Kontrolle aus dem Ruder lief», sagt Professor Baums, «sie befürchteten, dass angelsächsische Exzesse auch zu uns überschwappen würden.»

Erst vor diesem Hintergrund wird verständlich, wie es dazu kam, dass in diesem spektakulären Fall eine illustre Schar von Wirtschaftsoberen zur Rechenschaft gezogen wurde. Im Aufsichtsrat von Mannesmann sassen so schillernde Persönlichkeiten wie der ehrgeizige Manager Joachim Funk, der smarte Banker Joe Ackermann oder der erinnerungsschwache Gewerkschaftsfunktionär Klaus Zwickel, der sich später von den hohen Abfindungen öffentlich zu distanzieren versuchte, obschon auch er diesen unmissverständlich zugestimmt hatte.

Am meisten Schaden nimmt in dieser Affäre letztlich der deutsche Staat. Die Ermittlungen der Düsseldorfer Strafverfolger haben im Ausland bereits für einiges Unverständnis gesorgt. Dass man sich in Deutschland an hohen Managersalären und -boni derart stört, ist unter Wirtschaftsleuten in den Vereinigten Staaten, in Grossbritannien, aber auch in der Schweiz nicht nachvollziehbar. Zur Erinnerung: Novartis-Chef Daniel Vasella bezieht ein teilweise erfolgsabhängiges Jahressalär von zwanzig Millionen Franken – hochverdient, findet auch Ackermann: «Die besten Leute der Welt und natürlich auch die besten deutschen Talente kommen nicht zu uns, wenn wir sie nicht so bezahlen wie Goldman Sachs, Morgan Stanley und Merrill Lynch», sagt der Banker. «Darum sage ich auch immer: Der Fall Mannesmann dreht sich nicht so sehr um eine moralische Frage als vielmehr um eine fundamentale Frage: Wie will sich Deutschland künftig in der Weltwirtschaft positionieren?»

Ackermann, der sich nach einer steilen Karriere bei der Schweizerischen Kreditanstalt 1996 mit seinem Vorgesetzten Rainer E. Gut verkracht hatte, arbeitet seither bei der Deutschen Bank. Im Mai 2002 wurde er zum obersten operativen Chef des Instituts ernannt. Seither ist er mit einer Machtfülle ausgestattet, wie sie kein anderer Banker in Deutschland besitzt, und hat den deutschen Finanzkoloss bereits tief greifend reorganisiert. Ackermann senkte die Kosten, stiess unrentable Geschäfte ab, redimensionierte das Kleinkundengeschäft und baute schrittweise die firmenfremden Industriebeteiligungen ab. Gleichzeitig investierte er in ertragsstarke Bereiche wie die Vermögensverwaltung und das Investmentbanking. «Die Deutsche Bank ist nicht mehr das, was sie vor einem Jahr noch war», sagt Ackermann und ist überzeugt, dass die Deutsche Bank nur so als letztes deutsches Finanzinstitut global noch mithalten kann.

Das weiss auch die Politik. Obwohl die Bundesregierung zu einem laufenden Verfahren keine Stellung beziehen darf, beeilte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder vor kurzem, über seinen Sprecher vieldeutig verlauten zu lassen, die Bundesregierung habe in der Vergangenheit mit Ackermann gut zusammengearbeitet.

Sukkurs erhielt Ackermann auch von der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel. Sie sagte kürzlich: «Wenn in Deutschland unendlich viele Klagen eingereicht werden, kann das zur Folge haben, dass Manager nicht mehr bereit sind, Risiken zu übernehmen. Vor allem wenn die Familie sagt: Wir verstehen, dass du nie zu Hause bist, wir verstehen auch, dass du dauernd in der Welt herumdüst, aber wir verstehen nicht, dass du dann, wenn du wieder nach Hause kommst, auch noch Angeklagter bist für das Risiko, das du auf dich genommen hast. Da müssen wir schon sehr aufpassen.»

Bis Mitte Juli ist den angeklagten Parteien eine zusätzliche Frist eingeräumt worden, um zu gewissen Details Stellung zu nehmen. Danach wird das Landgericht Düsseldorf darüber befinden, ob es ein Hauptverfahren eröffnen will oder nicht. Beobachter sehen das Kernproblem in dieser Affäre darin, dass kaum auszumachen ist, wer durch das Handeln der angeklagten Manager letztlich zu Schaden gekommen sein soll. Alle haben profitiert. Denn in der Zeit der Übernahmeschlacht von Herbst 1999 bis Frühjahr 2000 stieg der Kurs der Mannesmann-Aktie von 144 auf 350 Euro. Allein die rund 15 Millionen Euro, die Klaus Esser als Bonus erhielt, machen gerade einmal 0,01 Prozent des Börsenwerts von Mannesmann aus, den er während seiner Amtszeit geschaffen hat: 150 Milliarden Euro.

Friedhelm Schwarz: Die Deutsche Bank – Riese auf tönernen Füssen. Campus. 250 S., Fr. 42.– Erscheint Ende August 2003

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 27/03
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